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Convid - 19 und wie geht es nun weiter?

Stand 13.05.2020

Tanzschulen - Wiedereröffnung

Wir werden in in Staffeln und kleinen Gruppen die Kurse ab nächster Woche wieder aufnehmen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Tanzkurs erst zu einem späteren Zeitpunkt startet. Wir werden Sie entsprechend informieren.

Folgende Informationen können wir Ihnen schon geben:

Das BGBLA 2020 II 207 ist soeben heraus gekommen und wie viele bereits gesehen oder erfahren haben, ist in Pkt 17 folgendes angeführt:

17. Dem § 9 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:

„(4) Abs. 2 Z 3 gilt nicht für Betretungen durch Tanzpaare, die im gemeinsamen Haushalt leben, sofern pro Paar 10 m2 Tanzfläche zur Verfügung stehen. Auch Einzelunterricht ist zulässig.

Was bedeutet dies jetzt?
1) Wir können in unserer Tanzschule wieder unterrichten
2) Der Unterricht kann ab 15.5.2020 wieder stattfinden
3) Es sind 10 m2 pro Paar an Beschränkung einzuhalten
4) Wie überall, ist zumindest der Mindestabstand von 1m einzuhalten

Diese Punkte sind klar aus dem Text herauszulesen.
Noch genau zu klären, aber sehr wahrscheinlich anzunehmen ist, dass mit Einzelunterricht Zumba, Modern Dance, Hip Hop, Urban.... usw. gemeint ist, wobei auch hier dieselben m2 und Abstands-regeln herrschen.
Wir versuchen, in den nächsten Stunden alle weiteren Regeln zu erfahren.

Wichtig für uns alle ist, dass wir uns der Verantwortung bewusst sind, die wir mit der Öffnung der Tanzschule tragen.
Dinge wie Mundschutz beim Betreten der Tanzbereiche, zur Verfügung-stellen von Desinfektionsmittel usw. sind selbstverständlich.

Jetzt heißt es: Unsere Kurse können langsam wieder beginnen und für die zweite Phase kämpfen wir weiter!

Gemeinsam sind wir stark!

 

Verhalten und Maßnahmen in den Tanzkursen
 

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Wenn eine Person im Tanzkurs Symptome aufweist, ist die Telefonnummer 1450 anzurufen und die Person in einen gesonderten Raum zu bringen. 

  • Es ist ein Abstand von mindestens 1 m zu halten.

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

  • Keine gegenseitigen Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. 

  • Gründliche Handhygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem Toiletten-Gang; nach Verlassen des Tanzsaals) 

  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. mit dem Ellenbogen.

  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. 

  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) sind beim Zugang und Abgang sowie in der Garderobe zu tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.

  • Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten.

  • Auch im Tanzschulbetrieb muss ein Abstand von mindestens 1 m eingehalten werden. 

  • Mehrmals täglich, mindestens aber in jeder Pause zwischen den Kursen, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos! Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht weniger geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden. 

  • Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:  Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen, Treppen- & Handlaufe, Lichtschalter, 

Mit folgenden Maßnahmen können Sie un unserer Tanzschule konfrontiert werden:

  • Umkleiden und Duschen sollen nicht in der Tanzschule, sondern zu Hause genutzt werden.

  • Berühren sie Ihre Kunden nicht, auch nicht um etwas auszubessern. 

  • Zeigen sie nichts mit einer Kundin oder Kunden oder mit Personen, die nicht mit ihnen im selben Haushalt leben vor.

  • Die Übungen sollen keine dynamischen raumgreifenden Bewegungsabläufe beinhalten (Minimierung der Luftverwirbelungen im Raum).

  • Konditionsübungen, die eine schwere, tiefe Atmung hervorrufen, sind zu
    vermeiden

  • Die Unterrichtseinheiten können so verkürzt werden, dass keine Begegnungen beim Klassenwechsel stattfinden.

  • Der Solotanzbereich wie HipHop, Videoclipdance, Line Dance usw., hat grundsätzlich ohne Körperkontakt statt zu finden.  Dieser hat dem Gebot der Abstandsregeln zu entsprechen.

  • Eltern und tanzschulfremde Personen sollen ihre Kinder vor der Tanzschule abholen und die Tanzschule tunlichst nicht betreten.

  • Sollten sie Getränkeautomaten in der Tanzschule haben, müssen diese nach jeder Kundenentnahme desinfiziert werden.

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